Bevor Sie das Gesuch einreichen, beachten Sie bitte die folgende Punkte:
- Gesuche sind ausschliesslich via Onlineformular möglich. Eingaben per Briefpost oder Email werden nicht angenommen
- Das Gesuch muss vollständig sein mit Projektbeschrieb, Budget und Finanzierungsplan. Allgemeine Spendenaufrufe werden nicht angenommen.
- Bei Folgegesuchen muss vorher der vollständige Schluss- oder Zwischenbericht vom Vorjahr hochgeladen werden. Schlussbericht hochladen
- Gesuche können nur von Organisationen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz eingegeben werden.
- Das Projekt muss zum Förderprofil der Stiftung passen (siehe Förderkriterien).
- Gesuche für Veranstaltungen müssen mindestens 4 Monate vor der Durchführung eingegeben werden.
- Es kann maximal ein Gesuch pro Kalenderjahr eingereicht werden.
- Gesuche auf Provisionsbasis sind nicht erwünscht.
- Die Entscheide des Stiftungsrats werden per Email mitgeteilt und nicht begründet. Vorherige Anfragen dazu werden nicht beantwortet.
Einreichefristen:
15.1. für einen Entscheid per Ende März
15.4. für einen Entscheid per Ende Juni
15.7. für einen Entscheid per Ende September
15.10. für einen Entscheid per Ende Dezember
Gesuchseingabe